Führerscheinklasse B- mit einer zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.
B-Lizenz um Schlüsselzahl 96 erweitern
Seit dem 19. Januar 2013 gibt es eine Neuerung in Sachen Anhänger-Führerschein, die besonders viele Wohnwagen-Liebhaber freuen dürfte. Seitdem ist es möglich, die Klasse B um die Schlüsselzahl 96 (kurz: B96) zu erweitern. Der Fahrer darf dann ein Gespann fahren, das eine zulässige Gesamtmasse von maximal 4,25 Tonnen hat. Das Zugfahrzeug darf aber trotzdem nur eine zulässige Gesamtmasse von 3,5 Tonnen haben.
Führerscheinklasse BE
Pkw und Anhänger dürfen eine zulässige Gesamtmasse von bis zu 7 Tonnen haben.
Wer den Führerschein der Klasse BE absolviert, darf Pkw und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von zusammen 7 Tonnen bewegen. Beim Zugfahrzeug gilt weiterhin die Einschränkung der Klasse B: Das Fahrzeug darf nur eine zulässige Gesamtmasse von 3,5 Tonnen haben. Dementsprechend darf der Anhänger ebenfalls maximal für 3,5 Tonnen zugelassen sein. Ist die zulässige Gesamtmasse höher, ist ein Lkw-Führerschein notwendig.
Wer einen alten Führerschein besitzt, hat mehr Rechte
Wer seinen Pkw-Führerschein vor 1999 gemacht hat, ist beim Thema Anhänger-Führerschein fein raus. Denn die frühere Klasse 3 galt für alle Autos bis zu 7,5 Tonnen Gesamtgewicht – einschließlich Anhänger. Zudem dürfen Besitzer eines Klasse-3-Führerscheins dreiachsige Züge mit einer Gesamtmasse von bis zu 12 Tonnen Gesamtgewicht ziehen. Aber auch hier gilt: Das Zugfahrzeug darf nicht schwerer als 7,5 Tonnen sein.