100km/h Regelung für Anhänger
Wer mit einem Anhänger flott in den Urlaub starten möchte, sollte sich für sein Gespann eine Tempo-100-Genehmigung zulegen.
Mit ihr dürfen Sie statt mit den üblichen 80 km/h mit bis zu 100 km/h über die deutschen Autobahn und Kraftfahrstraßen eilen.
Grundsätzlich gilt für die Fahrt mit Anhänger Tempo 80.
Wer mit diesem schneller fahren möchte, kann dies bei jeder TÜV Station begutachten und auf 100 km/h ändern lassen. Mit dieser Bestätigung erhalten Sie die erforderliche Tempo 100-Plakette bei Ihrer Zulassungsbehörde.
Es gilt zu beachten, das diese Regelung ausschließlich für den deutschen Raum gilt! Bitte erfragen Sie die entsprechenden Regelungen für das Ausland bei den zuständigen Behörden.
Die Voraussetzungen sind:
Das Zugfahrzeug darf bis zu 3500 kg Gesamtmasse zugelassen sein
Ihr Auto ist mit ABS ausgestattet
Der Anhänger ist für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet
Die Anhängerreifen sind für 120 km/h ausgelegt und haben wenigstens den Geschwindigkeitsindex L
Die Reifen sind jünger als sechs Jahre
Eintrag im Fahrzeugschein, dass der Anhänger in Kombination mit Ihrem Fahrzeug für 100 km/h geeignet ist
100 km/h Plakette auf dem Anhänger
Außerdem müssen bestimmte Masseverhältnisse zwischen Anhänger und Zugfahrzeug eingehalten werden. Die gesetzlich zulässige Gesamtmasse des Anhängers zu berechnen, ist ein wenig kompliziert. Aber auch hier helfen wir Ihnen gerne weiter, sprechen Sie uns an.
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers, der mit 100 km/h betrieben werden soll, hängt vom Leergewicht des Zugfahrzeugs ab ( x mal Leergewicht). Den Faktor X, mit dem das Leergewicht zu multiplizieren ist, entnehmen Sie der nachfolgenden Tabelle:
Technische Voraussetzung beim Anhänger:
ohne Hydraulische Stoßdämpfer: Faktor 0,3
mit Bremse und hydraulischem Stoßdämpfer: Faktor 1,1 oder 1,2*
Der mit „*“ versehene Wert darf in Anspruch genommen werden, wenn:
der Anhänger mit einer geeigneten Kupplung mit Stabilisierungseinrichtung (auch Schlinger-Kupplung genannt) oder
der Anhänger mit einem geeigneten fahrdynamischen Stabilitätssystem oder
das Zugfahrzeug mit einem geeigneten fahrdynamischen Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb (Bestätigt in der Zulassungsbescheinigung)
ausgerüstet ist.
Berechnungsbeispiel
Nehmen wir an, Ihr Fahrzeug hat ein Leergewicht von 1650 kg und erfüllt zusammen mit dem Anhänger alle Auflagen inkl. Antischlingerkupplung.
Somit kann von uns der Faktor 1,2 verwendet werden.
1650 x 1,2 = 1980
Somit dürfte das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers bei 1980 kg liegen.
Ohne Antischlingerkupplung wäre der Faktor 1,1 zu verwenden und es ergibt sich ein zugelassenes Gesamtgewicht des Anhängers von 1815 kg.
Beachten Sie diese Voraussetzungen, ist ein reibungsloser Betrieb gewährleistet.
Sollten Sie beim passenden Anhänger unsicher sein; wir beraten Sie gerne.